Ob Sie sich zum erstem Mal oder erneut in eine psychotherapeutische Behandlung begeben, es kann oft verwirrend wirken und oft auch etwas beängstigend sein.
Daher liegt mir viel daran, Ihnen hiermit einen ersten Eindruck zu vermitteln, wie eine Behandlung oder aber eine therapeutische Sitzung im Normalfall ablaufen kann; hierbei ist es selbstverständlich unmöglich vorherzusagen, wie Ihre persönliche Therapie verlaufen wird oder aber welche Themen wir besprechen werden und wo der Fokus liegen wird, eben da jeder Mensch individuell ganz verschieden ist und daher ganz unterschiedliche Schwerpunkte legen möchte.
Nichtsdestotrotz gibt es einige Gemeinsamkeiten: Im Regelfall dauert eine Sitzung zwischen 45 und 50 Minuten . In Ausnahmefällen kann dies auch auf 25 Minuten gekürzt, oder aber je nach Situation verlängert werden; dies werden wir jedoch immer vorher so besprechen und vereinbaren.
Alle Inhalte unserer Sitzungen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben.
Sowohl für Selbstzahler als auch für Privatversicherte (so wie auch für gesetzliche Versicherte, die bei mir über das Kostenerstattungsprinzip nach §13 die Therapie besuchen) werden wir zunächst einen ersten Kennenlerntermin vereinbaren. Hierbei geht es zunächst darum, dass ich Ihre Thematik, Ihre Wünsche und Ziele an die Therapie, Sie aber auch mich kennenlernen dürfen.
Beim ersten Kennenlernen werden wir uns auch etwas um das Bürokratische kümmern. Da mir auch viel daran liegt alle Vereinbarungen transparent zu gestalten, werden wir auch hier den Behandlungsvertrag unterzeichnen, wenn wir uns für eine gemeinsame Therapie entscheiden.
Als Selbstzahler werde ich Ihnen, je nachdem was für Sie einfacher ist, monatlich oder aber quartalsweise die absolvierten Sitzungen in Rechnung stellen. Dies folgt den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Der Steigerungssatz variiert je nach Aufwand und Rahmenbedingungen der Sitzung (z. B. Sprache, Uhrzeit, soziales Honorar). Die Kosten werden immer vorher mit Ihnen besprochen und vertraglich festgehalten, sodass Sie nicht mit Kosten überrascht werden!
Als Selbstzahler brauchen Sie keine offizielle Diagnose gestellt zu bekommen, um die Sitzungen abrechnen zu können. Wenn Sie wünschen kann ich selbstverständlich dennoch eine Diagnostik mit Ihnen durchführen und Ihnen das Ergebnis dieser mitteilen.
Die Gesamtlänge einer Therapie kann selbstverständlich schlecht abgeschätzt werden und hängt von vielen Faktoren ab. Studien zeigen, dass eine zielgerichtete, individuell angepasste Therapiedauer besonders wirksam ist – unnötig verlängerte Behandlungen können unter Umständen weniger hilfreich sein. Mir liegt daher viel daran die Länge der Therapie so lang wie nötig und so kurz wie möglich zu halten.
Auch hierbei lege ich großen Wert auf ehrliche Kommunikation, sodass wir zusammen das Ende einer Therapie mitbestimmen können.
Auch bei Klienten, die durch eine Private Krankenversicherung versichert sind, werden wir zunächst ein erstes Kennenlerngespräch vereinbaren.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob bereits für die erste Sitzung ein Antrag notwendig ist oder ob probatorische Sitzungen übernommen werden. Die Formalitäten unterscheiden sich je nach Versicherung.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung, welcher Leistungsumfang in Ihrem individuellen Vertrag enthalten ist und welche Voraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllt sein müssen. Hilfreiche Fragen zur Klärung sind zum Beispiel:
- Werden psychotherapeutische Leistungen grundsätzlich übernommen – und wenn ja, welche genau? (z. B. Sprechstunden, probatorische Sitzungen, Anamnese, Bericht an den Gutachter, reguläre Therapiesitzungen)
- Werden Leistungen durch Psychologische Psychotherapeuten anerkannt?
- In welcher Höhe erfolgt die Erstattung? Wird z. B. der übliche 2,3-fache Steigerungssatz übernommen, eine vollständige Erstattung gewährt, und wie viele Sitzungen sind pro Jahr oder insgesamt abgedeckt?
- Muss die Therapie vorab beantragt werden – und wenn ja, in welcher Form? (formloses Schreiben, spezielles Antragsformular, Bericht an einen Gutachter etc.)
- Besteht zusätzlich ein Anspruch auf Leistungen durch die Beihilfe?
Bitte klären Sie insbesondere, ob bereits für die erste Sitzung eine Kostenübernahme beantragt werden muss. Bringen Sie notwendige Unterlagen gerne direkt zum Erstgespräch mit.